Psychotherapie im Rahmen der MPU-Beratung

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) beurteilt in Deutschland die Fahreignung des Antragstellers. Wem die  Fahrerlaubnis auf Grund von Drogen- oder Alkoholmissbrauch oder zu vielen Punkten in Flensburg entzogen wurde, kann im Rahmen einer MPU die Fahrerlaubnis auf Antrag neu erteilt werden. 

Im Rahmen der MPU-Beratung wird der Betroffene auf die MPU vorbereitet. Ein Teil der Prüfung geht darauf, dass der Betroffene glaubhaft macht, dass er sein Verhalten verändert hat und künftig Abstinent lebt bzw. sich im Rahmen der Verkehrsgesetze bewegt.

Für die psychotherapeutische Vorbereitung kommt die Verhaltens-therapie bzw. die systemische Therapie in Frage. Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen nicht übernommen. Der Betroffene muss dies daher selbst bezahlen.